woodstock Anfänger

Alter: 34 Dabei seit: 06.08.2008 Beiträge: 53 Themen: 17 Arten: Schwarzköpfchen
Wohnort: Mainleus
Virtuelle Haustiere: Profil 14817.0 Punkte
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Verfasst: 23.08.2008 8:16 am Titel: "Züchter" |
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Hallo liebe Aga-Gemeinde!
Hab mal ne Frage:
In der Art bestimmt schonmal gestellt worden, aber ich bin angefressen.
Vor kurzem hab ich euch schon von dem Züchter erzählt, der mir ein nicht geschlechtsreifes Geschwisterpärchen
aufschwatzen wollte.
Ich hab seitdem viel hier im Forum gelesen und bereite mich auf mein richtiges Agapärchen vor. Der Käfig ist seit gestern da.
Jetzt die Frage:
Welche Bedingungen muss man erfüllen, damit man sich "Züchter" nennen darf.
Weil der schon genannte hat anscheinend keine Ahnung von diesen Tieren.
Er betreibt das wohl eher so als Hobby mit wenigen Paaren.
Die zu verkaufenden Vögel hat er in einem Käfig, der ca. 1,80 hoch und sowohl 80 cm breit und tief ist (vielleicht auch 90 cm)
Darin waren:
zwei Aga-Pärchen
einige Ziegensittiche (ich glaube 4)
mehrere Wellis (ebenfalls mind. 4)
und soweit ich mich erinnern kann, auch noch mehrere Kanarien.
Ich finde das unverantwortlich.
Die sehr kleinen "Brutkäfige" waren in einem recht dunklem Raum.
Anscheinend kann sich wohl jeder Züchtern nennen. Beringt sind seine Vögel übrigens.
Kann man gegen solche Leute nicht etwas unternehmen?
Grüsse vom baldigen Aga-Vater
Jürgen
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Buntien Auskenner


Alter: 44 Dabei seit: 28.04.2008 Beiträge: 292 Themen: 6 Arten: Russköpfchen
Wohnort: Nähe Limburg/Lahn
Virtuelle Haustiere: Profil 59256.0 Punkte
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Verfasst: 23.08.2008 9:11 am Titel: |
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Hallo Jürgen,
der Begriff Züchter ist eigentlich nur denen vorbehalten, die auch Ahnung von der Materie haben.
Um Krummschnäbel züchten zu dürfen, bedarf man eine Zuchtgenehmigung. Hierzu musst du eine Prüfung bei dem Amtstierarzt ablegen. Diese Prüfung - bei uns zumindest - verlangt zunächst einen Sachkundenachweis über die "Pfleglinge", Kenntnisse über die Psittacoseverordnung, Tierschutzgesetz ......
Bei mir hatte die Prüfung damals 2 Std. gedauert, der Amtstierarzt ist zu mir nach hause gekommen und hat sich auch die Räumlichkeiten angeschaut, Unterbringung der Tiere, vorhandener Quarantäneraum - dieser ist zwingend erforderlich sonst kannst du eine ZG vergessen - , usw.
Wenn der ATA dieses kontrolliert und für o.k. befunden hat und du die Züchterprüfung bestanden hast, wird dir die Kreisverwaltung und der zuständige ATA die Zuchtgenehmigung erteilen - kostet natürlich auch ein "wenig" - und dich als Züchter eintragen.
Auch werden sporadisch immer wieder mal Kontrollen auf Übereinstimmung des Bestandes mit den Zuchtbüchern durchgeführt und ob auch wirklich alle Tiere die der Meldepflicht unterliegen auch gemeldet und die entsprechenden Papiere vorhanden sind.
Mit Vorlage dieser ZG bekommst du dann bei der Zentralen Ringstelle deine Ringe. Das handelt sich hierbei aber nur um offene Ringe. Geschlossene Ringe bekommst du über den AZ oder den DKB oder auch eines anderen Verbandes, hier ist allerdings eine Mitgliedschaft erforderlich, und auch hier bekommst du die Ringe nur unter Vorlage - Übersendung einer Kopie -deiner Personalien und der Zuchtgenehmigung. Den Vorteil geschlossener Ringe besteht darin, dass hier wirklich der Nachweis einer Nachzucht erbracht ist, denn diese Ringe können den Jungtieren nur in der Zeit zwischen ca. 7. und 10. Lebenstag übergestreift werden - erfordert etwas Übung - während die offenen Ringe jederzeit auch einem erwachsenen Tier angelegt werden kann. Theoretisch wären sie also auch "Wildfängen" noch anzulegen.
Was den Züchter betrifft bei dem du jetzt warst, sind die Zustände der Haltung ja wohl eher bescheiden bis unzulässig. Mit der Haltung so vieler Tiere und vor allem unterschiedlicher Arten auf so engem Raum, verstößt er ganz klar gegen das Tierschutzgesetz. Spitzschnäbel - z.B. Kanarien - und Krummschnäbel darf man niemals zusammen in einem Käfig halten - die Verletzungsgefahr der Spitzschnäbel durch die Krummschnäbel ist einfach zu groß. Des weiteren haben die verschiedenen Arten auch andere Futteransprüche, eine ausreichende bzw. vernünftige Versorgung finde ich so nicht gewährleistet.
Unternehmen kannst du gegen solche Leute nichts bzw. nicht viel, evtl. mal eine Eingabe beim zuständigen Amtstierarzt machen um auf diese Haltungszustände aufmerksam zu machen. Mit viel Glück wird der ATA diesem Hinweis nachgehen und den Züchter überprüfen.
Hoffe ich konnte Dir mit dieser Auskunft etwas weiterhelfen, zumindest was die Anforderungen betrifft um sich Züchter nennen zu dürfen. _________________ Gruß
Dagmar
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woodstock Anfänger

Alter: 34 Dabei seit: 06.08.2008 Beiträge: 53 Themen: 17 Arten: Schwarzköpfchen
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Virtuelle Haustiere: Profil 14817.0 Punkte
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Verfasst: 23.08.2008 11:03 am Titel: |
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Liebe Dagmar,
danke für deine ausführliche Antwort.
Also ich frag mich, wie dieser Herr eine Prüfung vorm Amtstierarzt hat bestehen können.
Der müsste ja genauso unzuverlässig sein.
Mir tun ja nur die armen Tiere leid.
Und da der ATA ja die Genehmigung erteilen muss, wird er wohl auch bei der Nachprüfung
keine Beanstandungen haben... Eine "Beschwerde" wäre also wahrscheinlich sinnlos, oder?
Viele Grüsse
Jürgen
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xKuhns Experte


Alter: 33 Dabei seit: 15.07.2007 Beiträge: 3550 Themen: 49 Arten: 24 Rosenköpfchen, 14 Schwarzköpfchen, 14 Pfirsichköpfchen, 6 Russköpfchen, 2 Erdbeerköpfchen, Single Aga´s, Sittiche, Kanarien, Finken, Timneh-Papagei und einige jung Vögel
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